UN-Prüfung der Menschenrechte: Engagement Österreichs im Kampf gegen vernachlässigte Krankheiten ist unzureichend

09.11.2015
Bericht: Österreich kommt der internationalen Verpflichtung, einen relevanten Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit zu leisten, nicht in angemessener Weise nach.

Die Situation der Menschenrechte in Österreich wird am Montag, den 9. November, vom Universellen Überprüfungsmechanismus des UN-Menschenrechtsrates bereits zum zweiten Mal überprüft. Im Vorfeld hat die internationale Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen/Médecins Sans Frontières (MSF) gemeinsam mit der Studierendenorganisation „Universities Allied for Essential Medicines“ (UAEM) einen Bericht eingebracht, der den österreichischen Beitrag in Hinblick auf das globale Menschenrecht auf Gesundheit beleuchtet.

Das Ergebnis: Die beiden Non-Profit-Organisationen kommen zu dem Schluss, dass Österreich der internationalen Verpflichtung, einen relevanten Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit zu leisten, nicht in angemessener Weise nachkommt. Diese Verpflichtung wurde unter anderem 1976 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN und 1978 in der Alma-Ata-Deklaration der Internationalen Konferenz über primäre Gesundheitsversorgung eingegangen.

Österreich leistet keinen Beitrag zu Globalem Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria

Als konkrete Empfehlung sprechen sich Ärzte ohne Grenzen und „Universities Allied for Essential Medicines“ dafür aus, dass Österreich sein nationales und internationales Engagement intensivieren soll, um den weltweiten Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten zu verbessern. So trägt Österreich seit jeher deutlich weniger bilaterale Mittel zum Kampf gegen HIV/AIDS bei, als andere, vergleichbare Staaten und zahlt nicht in multilaterale Töpfe wie den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria ein. 

Beide Organisationen fordern weiters ein verstärktes Engagement Österreichs im Bereich der Forschung und Entwicklung zu vernachlässigten Krankheiten. Derzeit stelle Österreich keinerlei Mittel für Produktentwicklungspartnerschaften zur Verfügung, die sich der Forschung zu vernachlässigten Krankheiten widmen. Österreichs Beitrag zur Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien war der niedrigste aller aktiven Mitglieder und liegt weit unter dem von WHO-Experten empfohlenen Minimum von 0,01% des BIP für staatlich finanzierte Forschung & Entwicklung.

„Es ist höchste Zeit für Österreich als eines der reichsten Länder der Welt, hier Verantwortungsbewusstsein und globales Engagement zu zeigen“, sagt Franz Luef von Ärzte ohne Grenzen Österreich. „Ein wesentlicher Beitrag im weltweiten Kampf gegen Krankheiten, die mit Armut und Vernachlässigung im Zusammenhang stehen, ist längst überfällig.“

Die „Universal Periodic Review“ (UPR) ist ein Instrument des 2006 geschaffenen UN-Menschenrechtsrates. Sie sorgt für die regelmäßige Überprüfung der Menschenrechtslage in allen 193 Staaten der Vereinten Nationen. Dies geschieht im Rahmen einer Überprüfung sowohl durch andere Staaten, als auch durch die Zivilgesellschaft. Die Menschenrechtssituation in Österreich wird vom UPR am 9. November 2015 überprüft.

Die live-Übertragung der Sitzung ist unter folgendem Link zu sehen: http://webtv.un.org

Die Berichte sind online verfügbar: http://www.upr-info.org/en/review/Austria/Session-23---November-2015