Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung spielen eine entscheidende Rolle in der vorausschauenden Planung Ihrer medizinischen und rechtlichen Belange. Sie gehören zur umfassenden Vorsorge in guten Zeiten und ermöglichen individuelle Entscheidungen. Zusätzlich sorgen sie dafür, dass im Falle von Unfall oder Krankheit die eigenen Wünsche respektiert und umgesetzt werden.
Erfahren Sie hier, welche Regeln und Anwendungsbereiche es für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Österreich gibt.
Was ist eine Vorsorgevollmacht: Rechtliche Grundlagen und Bedeutung
Die Vorsorgevollmacht ist in Österreich ein rechtliches Instrument. Sie ermöglicht es Ihnen, im Voraus eine Vertrauensperson zu bestimmen. Diese kann im Falle von Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen oder rechtlichen Angelegenheiten handeln. Gemäß österreichischem Recht ist die Vorsorgevollmacht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll? Was kann der:die Vorsorgebevollmächtigte tun?
Eine Vorsorgevollmacht ist dann sinnvoll, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden. Sie ermöglicht es dem Vorsorgebevollmächtigten, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen.
Der:die Vorsorgebevollmächtigte kann medizinische, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten im Sinne des Vollmachtgebers regeln.
Ich habe eine Vorsorgevollmacht: Wann tritt sie in Kraft?
Die Vorsorgevollmacht hat Wirksamkeit, wenn Sie aufgrund von Entscheidungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, Ihre wichtigsten Angelegenheiten zu regeln. Die Feststellung der Entscheidungsunfähigkeit erfolgt durch eine ärztliche Diagnose. In der Regel wird dies von behandelnden Ärzt:innen festgestellt.
Entscheidungsunfähigkeit kann verschiedene Ursachen haben, wie schwere Erkrankungen, Unfälle oder psychische Beeinträchtigungen. Ärzt:innen bewerten anhand medizinischer Kriterien, inwieweit die betroffene Person in der Lage ist, rationale Entscheidungen zu treffen.
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Wer kann vorsorgebevollmächtigt sein?
Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass es keine automatische Erwachsenenvertretung in Österreich gibt. Weder der:die Lebensgefährte:in, Ehepartner:in noch volljährige Kinder oder andere nahestehende Personen können Ihre Angelegenheiten ohne Weiteres regeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die Abwesenheit einer abgeschlossenen Vorsorgevollmacht führt dazu, dass ein gesetzlicher Erwachsenenvertreter vom Gericht bestellt werden muss. Die bevollmächtigte Person könnte Ihr Lebensmensch sein, aber auch ein Familienangehöriger, dem Sie nicht unbedingt vertrauen.
Ohne Vorsorgevollmacht besteht die Gefahr, dass im Notfall jemand für Sie entscheidet, den Sie möglicherweise gar nicht kennen. Das kann eine gerichtliche Erwachsenenvertretung sein.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. So sorgen Sie dafür, dass Ihre vertrauten Personen Ihnen im Notfall helfen können.
Kann eine Vorsorgevollmacht mehrere Personen betreffen?
Ja, es ist möglich, dass eine Vorsorgevollmacht mehrere Bevollmächtigte benennt. Dies kann sinnvoll sein, um unterschiedliche Aspekte des Lebens abzudecken. Oder um sicherzustellen, dass im Falle der Verhinderung einer Person eine andere handlungsberechtigt ist.
Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Die Gültigkeitsdauer einer Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich unbegrenzt, sofern keine zeitliche Beschränkung in der Vollmacht selbst festgelegt wurde. Solange die beauftragte Person in der Lage ist, die Vollmacht auszuüben, bleibt sie wirksam.
Es ist jedoch ratsam, die Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Insbesondere wenn sich persönliche Umstände oder Präferenzen ändern. Es können auch bestimmte Bedingungen für den Eintritt der Vollmacht festgelegt werden. Zum Beispiel im Falle von Entscheidungsunfähigkeit der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers.
Vorsorgevollmacht: Kosten in Österreich?
Die Kosten für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht variieren je nach der gewählten Stelle, bei der sie erstellt wird. Sei es bei Notar:innen, Rechtsanwält:innen, oder Erwachsenenschutzvereinen.
Bei Erwachsenenschutzvereinen belaufen sich die Errichtungskosten auf 75 Euro, mit einem optionalen Zuschlag von 25 Euro für einen Hausbesuch.
Hingegen werden bei Notar:innen oder Rechtsanwält:innen die Kosten individuell nach Vereinbarung festgelegt.
Video: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bestattungsvorsorge
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Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist ein bedeutendes Instrument, das Ihre individuellen Wünsche und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische Behandlungen regelt. Diese Verfügung basiert auf klaren rechtlichen Grundlagen, die es ermöglichen, selbstbestimmt über die eigene Gesundheitsversorgung zu entscheiden (bspw. über lebensverlängernde Maßnahmen).
Im österreichischen Recht finden sich die maßgeblichen Bestimmungen zur Patientenverfügung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Patientenverfügungsgesetz.
In einer rechtlich bindenden Patientenverfügung müssen die abgelehnten medizinischen Behandlungen klar und präzise beschrieben sein. Oder sie müssen eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung ersichtlich sein. Zusätzlich sollte die Verfügung deutlich machen, dass der:die Patient:in die Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen korrekt einschätzt.
Ärzt:innen müssen sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten.
Wie wird eine Patientenverfügung errichtet?
Für eine verbindliche Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung notwendig. Diese muss sowohl Informationen über das Wesen als auch die Auswirkungen der Verfügung auf die medizinische Behandlung beinhalten.
Die schriftliche Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung erfolgt vor Rechtsanwältin:innen, Notar:innen oder rechtskundigen Mitarbeiter:innen der Patientenvertretung.
Die Verbindlichkeit der Patientenverfügung erstreckt sich auf acht Jahre ab dem Zeitpunkt der Erstellung. Es sei denn, der:die Patient:in hat eine kürzere Frist bestimmt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Bestätigung erforderlich, die wiederum eine ärztliche Aufklärung einschließt.
Anschließend beginnt die achtjährige Frist erneut zu laufen. Außer es wurde eine kürzere Frist festgelegt, die Verfügung geändert oder ergänzt.
Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind zwei unterschiedliche Instrumente, obwohl sie oft gemeinsam verwendet werden.
Während die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson bestimmt, die Entscheidungen trifft, regelt die Patientenverfügung bestimmte medizinische (wie z.B. lebenserhaltende) Maßnahmen und Behandlungen.
Kann man eine Patientenverfügung registrieren lassen?
Auf Anfrage kann jede erstellte Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats und im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte eingetragen werden. Krankenanstalten in ganz Österreich haben die Möglichkeit, auf diese Register zuzugreifen.
Patientenverfügung in Österreich: Welche Kosten muss ich einplanen?
In Österreich trägt jede:r Patient:in die Kosten für eine Patientenverfügung selbst. Zuerst entstehen Kosten für die ärztliche Beratung sowie die Bestätigung der Patientenverfügung durch Rechtsanwält:innen oder Notar:innen. Die Arztkosten variieren üblicherweise je nach Gesprächsdauer.
Für die Bestätigung durch Rechtsanwält:innen oder Notar:innen sollten Kosten zwischen 100 und 150 Euro eingeplant werden. Wer möchte, kann seine Patientenverfügung optional im Patientenverfügungsregister eintragen lassen. Hierfür fallen etwa 15 Euro an.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind häufig Themen in Gesprächen mit Personen, die Ärzte ohne Grenzen in ihrem Testament bedenken wollen. Diese Themen vorab zu regeln, kann für nahe Angehörige im Ernstfall entlastend sein. Deshalb bieten wir hier allgemeine Informationen dazu an.
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Daniela Zainzinger
PHILANTHROPIE | Testamentsspenden
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