Novartis-Klage gefährdet “Apotheke der Armen“

11.09.2012
Prozessbeginn in Indien
Indien 2011
Claudio Tommasini/MSF
Mumbai, Indien, 01.12.2011: Proteste in Mumbai am Weltaidstag 2011.

Wien/Neu-Delhi, 11. September 2012. Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen/Médecins Sans Frontières (MSF) kritisiert das juristische Vorgehen des Pharmakonzerns Novartis gegen das indische Patentrecht. Ein Erfolg der Klage, die ab heute vor dem Obersten Gerichtshof des Landes verhandelt wird, hätte nach Einschätzung der Organisation verheerende Auswirkungen auf den Zugang von Patienten weltweit zu lebenswichtigen Medikamenten. Indien gilt als "Apotheke der Armen", weil Nachahmemedikamente aus indischer Produktion die Versorgung mit bezahlbaren Arzneimitteln sicherstellen.

„Seit nunmehr sechs Jahren versucht Novartis, Indien unter Druck zu setzen. Der Konzern will eine Bestimmung des Patentrechts ändern, die den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten sichert anstatt des unternehmerischen Profits“, sagt Leena Menghaney von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Indien. „Das gegenwärtige Patentsystem in Indien verhindert, dass Pharmaunternehmen Patentmonopole mit immer neuen Patenten auf das gleiche Medikament künstlich verlängern.“

 

Ein letzter Versuch

 

Die Klage ist in einer langen Reihe von erfolglosen Prozessen der letzte Versuch des Konzerns, Abschnitt 3d des indischen Patentrechts anzufechten. Die Klausel besagt im Einklang mit internationalen Welthandelsregeln, dass eine neue Formulierung eines bekannten Medikaments lediglich dann ein Patent verdient, wenn sie eine deutlich erhöhte therapeutische Wirksamkeit gegenüber existierenden Wirkstoffkombinationen zeigt. Die Bestimmung wurde speziell entwickelt, um der gängigen Praxis der Ausweitung von Patentmonopolen für lediglich geringfügige Veränderungen bekannter Wirkstoffkombinationen – „Evergreening“ genannt – zu begegnen. Dadurch wird verhindert, dass Pharmafirmen die Preise künstlich hoch halten und somit Patienten in ärmeren Ländern den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten versperren. Auf der Grundlage des Abschnitts 3d wurde im Jahr 2006 einer Patentanmeldung von Novartis für das Krebsmedikament Glivec® nicht stattgegeben. Die Anmeldung bezog sich lediglich auf eine neue Formulierung des zu Grunde liegenden Moleküls, das bereits patentiert war.

 

Wichtiger Zugang zu Medikamenten

 

„Die Bedeutung des Falles für den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten in ärmeren Ländern geht weit über Indien und über ein einzelnes Präparat hinaus“, erklärt Mario Thaler, Geschäftsführer von Ärzte ohne Grenzen Österreich. „Wenn Indien in Zukunft gezwungen sein sollte, deutlich mehr Patente zu gewähren als bisher, könnte eine wesentliche Quelle für leistbare Medikamente  versiegen. Die Ausweitung der Behandlung von HIV/Aids auf mittlerweile acht Millionen Menschen weltweit ist nur durch generische Medikamente aus Indien möglich geworden, denn dadurch wurde der Preis um 99 Prozent gesenkt. Die Klage von Novartis stellt somit eine ernsthafte Bedrohung für das Leben von Millionen Menschen in ärmeren Ländern dar, die auf die bezahlbaren Medikamente aus Indien angewiesen sind.“

Hintergrund: Im Jahr 2006 stellte Novartis die Verfassungsmäßigkeit des Abschnitt 3d in Frage. Als Reaktion initiierte Ärzte ohne Grenzen die Kampagne "Novartis - Drop the Case" mit dem Ziel, den Pharmakonzern dazu zu bewegen, seine Klage zurückzuziehen. Novartis ließ die Klage nicht fallen, verlor den Prozess aber 2007. Im gegenwärtigen Gerichtsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof versucht der Pharmakonzern eine spezifische Auslegung des Abschnitts 3d herbeizuführen, um der Schutzklausel die Substanz zu entziehen. Es wird erwartet, dass das Urteil frühestens in einigen Wochen gefällt wird.