Novartis verliert Patentklage in Indien

01.04.2013
Ärzte ohne Grenzen begrüßt Entscheidung
Menschen marschieren mit Schildern, um gegen die Vorgehensweise von Novartis zu protestieren.
Claudio Tommasini /MSF
Mumbai, Indien, 01.12.2011: Archivbild: Proteste gegen die Vorgehensweise von Novartis anlässlich des Welt-Aidstages.

Wien/Delhi, 1. April 2013. Der Pharmakonzern Novartis hat seinen Rechtsstreit zur Umdeutung des indischen Patentrechts endgültig verloren. Wie der Oberste Indische Gerichtshof heute bekannt gab, wurde die Klage in letzter Instanz abgelehnt. Die medizinische Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßt diese Entscheidung zugunsten der so genannten „Apotheke der Armen“.

„Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Indiens ist ein wichtiger Erfolg für Patienten in ärmeren Ländern“, sagt Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland. „Novartis wollte einen Präzedenzfall schaffen, der eine wichtige Bestimmung des indischen Patentrechts ausgehebelt hätte, die den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten vor unternehmerische Profite stellt, indem sie höhere Ansprüche an die Patentierbarkeit von Medikamenten stellt. Hätte Novartis gewonnen, wären die Produktion erschwinglicher Generika in Indien stark behindert und der Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten für Millionen Menschen weltweit erschwert worden. Wir hoffen jetzt, dass möglichst viele ärmere Länder dem indischen Beispiel folgen und entsprechende Klauseln in ihre Patentgesetze aufnehmen.“

Letzter Versuch

Die jetzt entschiedene Klage war der endgültig letzte Versuch des Konzerns in sieben Jahren, doch noch ein Patent auf das Medikament Glivec zu erhalten. Im Jahr 2006 wurde einer Patentanmeldung von Novartis für das Krebsmedikament nicht stattgegeben, da sich die Anmeldung lediglich auf eine Variation eines bereits bekannten Moleküls bezog. Im Einklang mit internationalen Welthandelsregeln sieht das indische Patentrecht vor, dass eine neue Variante eines bekannten Medikaments lediglich dann ein Patent verdient, wenn sie eine deutlich erhöhte therapeutische Wirksamkeit gegenüber existierenden Wirkstoffen zeigt.