ACTA ad Acta - Ärzte ohne Grenzen begrüßt Entscheidung

04.07.2012
Ärzte ohne Grenzen/Médecins Sans Frontières (MSF) begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments, das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA abzulehnen.

Straßburg/Wien, 4. Juli 2012. Ärzte ohne Grenzen/Médecins Sans Frontières (MSF) begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments, das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA abzulehnen. Gleichzeitig warnt die Hilfsorganisation davor, den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten für Menschen in ärmeren Ländern durch andere internationale Verträge einzuschränken.„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist richtig. ACTA hätte den Zugang zu lebenswichtigen Nachahmer-Medikamenten gefährdet“, erklärt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen . „Diese Entscheidung muss jetzt auch Auswirkungen auf andere internationale Abkommen haben. In dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien etwa sind Regelungen vorgesehen, die den Zugang zu generischen Medikamenten behindern könnten. EU-Handelskommissar Karel de Gucht sollte nach dem heutigen Votum sicherstellen, dass der Handel mit Generika grundsätzlich nicht durch schädliche Regelungen zum geistigen Eigentumsrecht gefährdet wird.“

Zu früh für Entwarnung

Generika spielen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Krankheiten in ärmeren Ländern. Ärzte ohne Grenzen behandelt beispielsweise mehr als 80 Prozent seiner über 210.000 HIV/Aids-Patienten und Patientinnen weltweit mit Nachahmer-Medikamenten aus indischer Produktion.„Obwohl wir über die heutige Entscheidung froh sind, ist es noch viel zu früh für eine Entwarnung. Noch immer warten Millionen Menschen auf lebenswichtige Medikamente. Nur wenn der Handel bezahlbarer lebensrettender Generika uneingeschränkt bleibt, können durch eine Ausweitung der Behandlung auch diese Menschen erreicht werden“, so Frisch.Ärzte ohne Grenzen hat ACTA in seiner jetzigen Form wiederholt kritisiert. „ACTA ist ein direkter Angriff auf das Leben von Patienten in ärmeren Ländern“, sagt Frisch. Besonders die fehlende Unterscheidung im Vertragstext zwischen gefälschten Medikamenten auf der einen und legalen Generika auf der anderen Seite ist problematisch. Im Gegensatz zu Medikamentenfälschungen sind Generika legale und qualitätsgeprüfte Nachahmer-Medikamente, die in vielen Regionen der Welt die einzig bezahlbare Behandlungsoption darstellen. Bei der Anwendung von ACTA in seiner jetzigen Form wäre zu befürchten, dass sie wie gefälschte Medikamente behandelt und der Handel mit ihnen durch die Zollbehörden behindert würde. Gefälschte Medikamente dagegen stellen tatsächlich eine ernstzunehmende Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, weil sie beispielsweise keine oder nicht ausreichende Wirkstoffmengen enthalten.

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